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Niederschlagswasserentgelt

Das gesplittete Abwasserentgelt

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

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Auf Grund rechtlicher Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 07.03.2012  (Az.:5 C 9/10 Abs.17) ist der ZWA Hainichen verpflichtet, bei der Kalkulation und Berechnung der Entgelte im Rahmen der Abwasserbeseitigung genauer zu differenzieren zwischen Grundstücken, die nicht an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind, bei denen also nur eine Teilentsorgung vorliegt, und Grundstücken, die an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind. Innerhalb einer Vollentsorgung darf ein Einheitsentgelt nur festgesetzt werden, wenn insoweit der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung nicht mehr als 12 % der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung beträgt. 
Diese Grenze wurde überschritten.

Die kommunalen Aufsichtsbehörden haben die Einführung der gesplitteten Abwasserentgelte als Zielsetzung ebenfalls angemahnt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 11.08.2017 wurde über die Grundlagenermittlung zur Niederschlagswasserentgelteinführung entschieden. Die Umsetzung wurde durch die Gesellschaft für Umweltdienste mbH (GUD) fachlich begleitet.

Weshalb wird das gesplittete Abwasserentgelt eingeführt?

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Um dem Verursacherprinzip gezielter Rechnung zu tragen, wurden die Entgelte für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt betrachtet. Mit der Einführung dieser gesplitteten Abwasserentgelterhebung wurde für eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten unter den Grundstückseigentümern gesorgt. Für das nunmehr rechnerisch getrennte Schmutzwasserentgelt wurden die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt, welche sich weiterhin über den individuellen Frischwasserverbrauch berechnen.

Wie erfolgt die Datenerfassung?

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Die betroffenen Grundstückseigentümern erhalten einen Erhebungsbogen mit entsprechender Lageskizze. In diesem können Änderungen zu Flächenangaben oder Versiegelungsarten eingetragen werden. So können eventuelle Abweichungen zwischen den ausgewerteten Luftbildern und den tatsächlichen Vor-Ort-Verhältnissen korrigiert werden.

An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen, Anträge und Formulare rund um das Thema Abwasserentsorgung.

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