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Kleinkläranlagen

// Dezentrale Abwasserreinigung

KLEINKLÄRANLAGEN

Insgesamt 64 Prozent Abwasser im ZWA werden zentral in Kläranlagen gereinigt. Die größte Anlage im Verbandsgebiet ist die Zentralkläranlage Kriebethal. Haushalte und Anlagen, die nicht an die zentrale Abwasserbehandlung angeschlossen sind, reinigen ihre Abwässer über Kleinkläranlagen.

// Entsorgungspläne

Fäkalienentsorgung

Der Zweckverband „Kommunale Wasserver-/ Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen (ZWA) vergibt die Leistungen zur Entsorgung der Reststoffe aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in regelmäßigen Abständen durch Ausschreibungen neu. Dabei werden nur Unternehmen beauftragt, die nachweislich die technischen Voraussetzungen für diese Aufgabe erfüllen und deren Mitarbeiter die fachliche Qualifikation vorweisen können. Natürlich steht dabei auch die Kundenfreundlichkeit mit im Fokus.

Folgendes Unternehmen ist derzeit für die Entsorgung in unserem Verbandsgebiet zuständig:

UMTECH GmbH Rochlitz, 
Sitz Erlau
Mittweidaer Straße 1
09306 Erlau
Telefon: 03727 621831

An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen, Anträge und Formulare rund um das Thema Abwasserentsorgung.

// INFORMATIONEN

Wie wird das Abwasser gereinigt?

Mittels unserer mo­­der­nen Computertechnik ist eine kontinuierliche Kon­trolle verschiedener Anlagen im Trink- und Ab­wasser­be­reich jederzeit möglich.

1

Mechanische Vorreinigung

Die Abwasserreinigung beginnt mit der Vorreinigung im Rechen, wo grobe Verunreinigungen entfernt werden. Im Sandfang werden schwere Partikel wie Sand abgeschieden.

2

Primärklärung

Im Vorklärbecken setzen sich Primärschlamm und überschüssige Feststoffe ab, wodurch das Abwasser vor der biologischen Reinigung vorbereitet wird.

3

Biologische Reinigung

Im Belebungsbecken bauen Mikroorganismen Schadstoffe durch biologische Prozesse ab und verbessern so die Wasserqualität effektiv.

4

Sedimentation und Schlammbehandlung

Im Nachklärbecken erfolgt die abschließende Sedimentation. Rücklaufschlamm wird wiederverwendet, der restliche Schlamm wird entsorgt.

Kleineinleiterabgabe

Für die Einleitung von Abwässern in ein Gewässer wird durch den Freistaat eine Abwasserabgabe erhoben. Sie ist sowohl für Großeinleiter (Kläranlage ab 8 m³ pro Tag) als auch für Kleineinleiter (bis 8 m³ pro Tag) zu zahlen. Ziel der Abwasserabgabe ist es, die Gewässerbelastung durch die Behandlung des häuslichen Abwassers zu reduzieren.