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WAS IST BEI DER BAUPLANUNG ZU BEACHTEN? |
Bauseitig sollte eine geeignete
Übergabestelle (frostfrei, trocken, begehbar
und zugänglich) für das Trinkwasser -
möglichst einen Hausanschlussraum für alle
Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung
gestellt werden. Tipp: Übergabestelle sollte
möglichst nahe der straßenwärts gelegenen
Hauswand liegen, damit die
Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig
erstellt werden kann. |
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WER BEANTRAGT EINEN TRINKWASSER
HAUSANSCHLUSS? |
Der Trinkwasser-Hausanschluss wird vom
Bauherrn beantragt. Die dafür
vorgesehenen Auftragsformulare sind in
der Geschäftsstelle des ZWA erhältlich
und werden Ihnen auf Wunsch auch
zugeschickt
(oder hier klicken und ausdrucken).
Dem Antrag sind in der Regel ein
amtlicher Lageplan und ein Keller- und
Untergeschossgrundriss
beizufügen. Bitte bedenken Sie, dass die
Herstellung und Inbetriebnahme auch von
den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit
unterschiedlichen Ausführungszeiten ist
daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und
dem ZWA bitte unnötigen Terminärger und
stellen Sie den Antrag so rechtzeitig
wie möglich. |
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WER LEGT DIE LEITUNGSFÜHRUNG FEST? |
Den Verlauf der Hausanschlussleitung
als Verbindung zwischen der
Versorgungsleitung und
Trinkwasser-Hausinstallation legen
unsere zuständigen Mitarbeiter fest,
die Ihre Wünsche so weit wie möglich
berücksichtigen werden, wenn dies
technisch vertretbar ist.
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WAS GEHÖRT ALLES ZUR
TRINKWASSER-HAUS- INSTALLATION? |
Die Kundenanlage umfasst alle
nach der Übergabestelle im
Anschlussobjekt verlegten
Leitungen sowie die eingebauten
Geräte bis zur letzten
Entnahmestelle. Ausgenommen
hiervon ist nur der
Wasserzähler, der Eigentum des
Wasserversorgungsunternehmens
ist. |
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KANN DIE KUNDENANLAGE IN
EIGENHILFE ERSTELLT WERDEN? |
NEIN! Zur Herstellung dieser
Anlage ist von Ihnen ein
Installationsunternehmen zu
beauftragen, das im
Installateurverzeichnis des
ZWA eingetragen ist. Nur so
ist gewährleistet, dass die
Anlage unter Beachtung der
gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen
sowie nach den anerkannten
Regeln der Technik (DIN)
hergestellt wird. |
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KANN BEREITS WÄHREND DER
BAUZEIT TRINKWASSER
BEZOGEN WERDEN? |
JA - sofern die
Hausanschlussleitung
bereits verlegt ist. In
diesen Fällen ist jedoch
darauf zu achten, dass
der Bau-Wasserzähler
besonders gegen Frost
und Beschädigungen
geschützt werden muss.
Darüber hinaus bietet
der ZWA für Bauzwecke
Standrohre an, die zu
besonderen Bestimmungen
des ZWA an die Bauherren
bzw. Baufirma vermietet
werden. |
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WANN STEHT
TRINKWASSER IM
GANZEN HAUS ZUR
VERFÜGUNG? |
Der
Vertragsinstallateur
ist dem ZWA
gegenüber
verpflichtet, die
Fertigstellung der
Anlage schriftlich
anzuzeigen. Nach
Eingang dieser
Meldung und Montage
des Hauszählers
können Sie
Trinkwasser im Haus
entnehmen. |
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WIE STEHT ES MIT
DEM
“KLEINGEDRUCKTEN”? |
Die Ihrem
Versorgungsverhältnis
zugrunde
liegenden
Bedingungen
liegen in den
Geschäftsräumen
des ZWA aus und
werden Ihnen auf
Wunsch auch gern
zugeschickt,
oder direkt zum
Ausdrucken
hier
klicken.
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