für Wasser

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Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung übersichtlich zusammengestellt. Der ZWA als zuständiges Wasserversorgungsunternehmen (siehe Gebietsübersicht) berät Sie gern über alle Einzelheiten unter der Telefonnummer 037207/64137 oder 64138
 
WAS IST BEI DER BAUPLANUNG ZU BEACHTEN? Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle (frostfrei, trocken, begehbar und zugänglich)  für das Trinkwasser - möglichst einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Tipp: Übergabestelle sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.
WER BEANTRAGT EINEN TRINKWASSER HAUSANSCHLUSS?

 

Der Trinkwasser-Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die dafür vorgesehenen Auftragsformulare sind in der Geschäftsstelle des ZWA erhältlich und werden Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt (oder hier klicken und ausdrucken). Dem Antrag sind in der Regel ein amtlicher Lageplan und ein Keller- und Untergeschossgrundriss beizufügen. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und dem ZWA bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.
WER LEGT DIE LEITUNGSFÜHRUNG FEST? Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Trinkwasser-Hausinstallation legen unsere zuständigen Mitarbeiter fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden, wenn dies technisch vertretbar ist. 
WAS GEHÖRT ALLES ZUR TRINKWASSER-HAUS- INSTALLATION? Die Kundenanlage umfasst alle nach der Übergabestelle im Anschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens ist.
KANN DIE KUNDENANLAGE IN EIGENHILFE ERSTELLT WERDEN? NEIN! Zur Herstellung dieser Anlage ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis des ZWA eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Anlage unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN) hergestellt wird.
KANN BEREITS WÄHREND DER BAUZEIT TRINKWASSER BEZOGEN WERDEN? JA - sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bau-Wasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Darüber hinaus bietet der ZWA für Bauzwecke Standrohre an, die zu besonderen Bestimmungen des ZWA an die Bauherren bzw. Baufirma vermietet werden.
WANN STEHT TRINKWASSER IM GANZEN HAUS ZUR VERFÜGUNG? Der Vertragsinstallateur ist dem ZWA gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Anlage schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Hauszählers können Sie Trinkwasser im Haus entnehmen.
WIE STEHT ES MIT DEM “KLEINGEDRUCKTEN”? Die Ihrem Versorgungsverhältnis zugrunde liegenden Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des ZWA aus und werden Ihnen auf Wunsch auch gern zugeschickt, oder direkt zum Ausdrucken hier klicken.  
 

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