für Abwasser

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Checkliste zur Errichtung einer Grundstücksbezogenen Kläranlage für Grundstücke außerhalb von Verdichtungsgebieten bzw. die nicht bis 2005 mittels öffentlicher Abwasseranlage erschlossen werden

Arbeitsschritte:

1. Ermittlung der einzelnen Abwasserströme auf dem Grundstück! Unterscheiden Sie bitte dabei das Abwasser nach seinen Herkunftsarten.

Schmutzwasser

Regenwasser

WC, Küche, Bad Niederschlagswasser von befestigten Flächen
Waschmaschinen Drainagewasser
weitere technische Geräte  
evtl. gewerblich verunreinigte Abwässer  

2. Führen Sie eine visuelle Kontrolle der Abwasserrohre (der Grundstücksentwässerungsanlage) durch. Im Zweifelsfall lassen Sie bitte eine Kanalbefahrung durchführen.

3. Sichern Sie die Trennung zwischen Schmutz- und Regenwässer! Erläuterung: Eine Behandlung in Kleinkläranlagen ist in der Regel nur für Schmutzwässer zulässig.

4. Informieren Sie sich bei einem zugelassenen Planungsbüro, bei einem Baustofffachhändler, einem eingetragenen Installateur (Rolleneintragung Handwerkskammer sowie im Installateurverzeichnis des ZWA) zu den technischen Möglichkeiten der Veränderung Ihrer Grundstücksabwasseranlage mit Behandlung. Lassen Sie sich bitte beraten, welche Größe an Abwasserrohren zu verlegen ist. Achten Sie bitte auf die entsprechende Fertigung nach den einschlägigen DIN-Normen. Verlegen Sie bitte im Erdreich zur besseren Revisionsfähigkeit Abwasserrohre mit einem Durchmesser von 150 mm . Beachten Sie bitte, dass an Knickpunkten (Richtungsänderung), bei Dimensionswechsel und bei Materialwechsel zugelassene Formstücke und Schächte verwendet werden. Bei der Planung der Kläranlage sollte auf eine perspektivische Auslegung geachtet werden und der Einwohnerbedarfswert mit einer kleinen Reserve von 10% eingeplant werden.

5. Vor dem Abschluss von Verträgen informieren Sie sich bitte zu folgenden Punkten beim zuständigen Abwasserentsorger:

  • Plan der Abwasserentsorger einen perspektiven Ausbau der Abwasserentsorgungsanlage, zu welcher das Grundstück Zugang hat (die Anschlussmöglichkeit besteht auch, wenn mehrere fremde Grundstücke mitbenutzt werden müssen) ... Datum der evtl. Anschlussmöglichkeit

  • Fragen Sie bei dem Abwasserentsorger nach, ob das gereinigte Abwasser aus der grundstücksbezogenen Kleinkläranlage in einen öffentlichen Kanal eingeteilt werden kann, oder ob es die Möglichkeit gibt, eine Versickerung auf dem Grundstück durchzuführen bzw. eine direkte Ableitung in das jeweilige Gewässer 1. oder 2. Ordnung

-> Kanalanschluss

ja

nein

-> Versickerung

ja

nein

-> Einleitung ins Gewässer

ja

nein

Zu letztgenannten Punkten fragen Sie bitte bei der Unteren Wasserbehörde an bzw. prüfen Sie anhand eines Gutachtens, ob die Versickerung möglich ist.

6. Lassen Sie sich eine schriftliche Stellungnahme vom zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen, welche den möglichen Anschluss oder die dauerhafte grundstücksbezogene Klärung zum Inhalt hat.

7. Wählen Sie eine geeignete Kläranlage nach dem Stand der Technik aus bzw. prüfen Sie die Sanierung Ihrer vorhandenen 3-Kammer-Ausfaulgrube und deren weitere Nutzungsmöglichkeit mit oder ohne Sanierung (ziehen Sie notfalls dazu einen Baufachmann zu Rate.)

Hinweise:

Eine vorhandene 3- Kammer- Ausfaulgrube muss mit folgenden technischen Bedingungen ausgestattet sein:

Grundwasserdichte, statisch sichere Standfestigkeit, die Abdeckung muss dauerhaft begehbar sein, die Kontrollöffnungen müssen leicht bedienbar sein, die Trennwände dürfen keine Betonkorrosionserscheinungen aufweisen, die Kläranlage muss mittels Zuwegung (10 Tonnen Achslast) zur Schlammentnahme erreichbar sein (Schlauchlänge über 10 m kosten Aufpreis, über 30 m gibt es technische Probleme, ein Vakuum aufzubauen, die Anlage muss einen Mindestinhalt haben von 6 m³ und je angeschlossenen Einwohnerwert 1,5 m³ Mindestinhalt, die einzelnen Wände zwischen den Kammern dürfen nur Öffnungen an den vorgesehenen Stellen haben.

Diese Anlagen müssen nach dem Stand der Technik mit einer weitergehenden Behandlung mittels Sandfiltergraben (6 lfd. m pro Einwohnerwert, einer Pflanzenkläranlage mit 5 m² pro Einwohnerwert oder einer Teichkläranlage mit 10 m² pro Einwohnerwert) ergänzt werden.

Sollten die Voraussetzungen für Ihr Grundstück nicht zutreffen, oder Sie eine unterirdische Anlage einbauen, dann wählen Sie unter der Vielzahl der angebotenen Typen eine Anlage aus. Achten Sie bitte darauf, dass die Kläranlagen ein Prüfzeichen des Bauinstitutes Berlin der Bundesrepublik Deutschland (rundes Prüfsiegel mit Zertifizierung) nachweisen können. Mit einer solchen Anlage ersparen Sie sich unnötige Planungskosten, da diese ihrer Funktions- und Wirkungsweise langfristig getestet wurden.