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Checkliste
zur Errichtung einer Grundstücksbezogenen Kläranlage für
Grundstücke außerhalb von Verdichtungsgebieten bzw. die nicht bis
2005 mittels öffentlicher Abwasseranlage erschlossen werden
Arbeitsschritte:
1. Ermittlung der einzelnen Abwasserströme auf dem Grundstück!
Unterscheiden Sie bitte dabei das Abwasser nach seinen Herkunftsarten.
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Schmutzwasser |
Regenwasser
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| WC, Küche, Bad |
Niederschlagswasser
von befestigten Flächen |
| Waschmaschinen |
Drainagewasser |
| weitere technische Geräte |
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| evtl. gewerblich
verunreinigte Abwässer |
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2. Führen Sie eine visuelle Kontrolle der Abwasserrohre (der
Grundstücksentwässerungsanlage) durch. Im Zweifelsfall lassen Sie bitte
eine Kanalbefahrung durchführen.
3.
Sichern Sie die Trennung zwischen Schmutz- und Regenwässer! Erläuterung:
Eine Behandlung in Kleinkläranlagen ist in der Regel nur für
Schmutzwässer zulässig.
4. Informieren Sie sich bei einem zugelassenen Planungsbüro, bei einem
Baustofffachhändler, einem eingetragenen Installateur (Rolleneintragung
Handwerkskammer sowie im Installateurverzeichnis des ZWA) zu den technischen
Möglichkeiten der Veränderung Ihrer Grundstücksabwasseranlage mit
Behandlung. Lassen Sie sich bitte beraten, welche Größe an Abwasserrohren
zu verlegen ist. Achten Sie bitte auf die entsprechende Fertigung nach den
einschlägigen DIN-Normen. Verlegen Sie bitte im Erdreich zur besseren
Revisionsfähigkeit Abwasserrohre mit einem Durchmesser von 150 mm .
Beachten Sie bitte, dass an Knickpunkten (Richtungsänderung), bei
Dimensionswechsel und bei Materialwechsel zugelassene Formstücke und
Schächte verwendet werden. Bei der Planung der Kläranlage sollte auf eine
perspektivische Auslegung geachtet werden und der Einwohnerbedarfswert mit
einer kleinen Reserve von 10% eingeplant werden.
5. Vor dem Abschluss von Verträgen informieren Sie sich bitte zu
folgenden Punkten beim zuständigen Abwasserentsorger:
-
Plan der Abwasserentsorger einen perspektiven Ausbau der
Abwasserentsorgungsanlage, zu welcher das Grundstück Zugang hat (die
Anschlussmöglichkeit besteht auch, wenn mehrere fremde Grundstücke
mitbenutzt werden müssen) ... Datum der evtl. Anschlussmöglichkeit
-
Fragen Sie bei dem Abwasserentsorger nach, ob das gereinigte Abwasser
aus der grundstücksbezogenen Kleinkläranlage in einen öffentlichen
Kanal eingeteilt werden kann, oder ob es die Möglichkeit gibt, eine
Versickerung auf dem Grundstück durchzuführen bzw. eine direkte
Ableitung in das jeweilige Gewässer 1. oder 2. Ordnung
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->
Kanalanschluss |
ja |
nein |
|
->
Versickerung |
ja |
nein |
|
->
Einleitung ins Gewässer |
ja |
nein |
Zu
letztgenannten Punkten fragen Sie bitte bei der Unteren Wasserbehörde an
bzw. prüfen Sie anhand eines Gutachtens, ob die Versickerung möglich ist.
6. Lassen Sie sich eine schriftliche Stellungnahme vom zuständigen
Abwasserbeseitigungspflichtigen, welche den möglichen Anschluss oder die
dauerhafte grundstücksbezogene Klärung zum Inhalt hat.
7. Wählen Sie eine geeignete Kläranlage nach dem Stand der Technik aus
bzw. prüfen Sie die Sanierung Ihrer vorhandenen 3-Kammer-Ausfaulgrube und
deren weitere Nutzungsmöglichkeit mit oder ohne Sanierung (ziehen Sie
notfalls dazu einen Baufachmann zu Rate.)
Hinweise:
Eine vorhandene 3- Kammer- Ausfaulgrube muss mit folgenden technischen
Bedingungen ausgestattet sein:
Grundwasserdichte, statisch sichere Standfestigkeit, die Abdeckung muss
dauerhaft begehbar sein, die Kontrollöffnungen müssen leicht bedienbar
sein, die Trennwände dürfen keine Betonkorrosionserscheinungen aufweisen,
die Kläranlage muss mittels Zuwegung (10 Tonnen Achslast) zur
Schlammentnahme erreichbar sein (Schlauchlänge über 10 m kosten Aufpreis,
über 30 m gibt es technische Probleme, ein Vakuum aufzubauen, die Anlage
muss einen Mindestinhalt haben von 6 m³ und je angeschlossenen
Einwohnerwert 1,5 m³ Mindestinhalt, die einzelnen Wände zwischen den
Kammern dürfen nur Öffnungen an den vorgesehenen Stellen haben.
Diese Anlagen müssen nach dem Stand der Technik mit einer weitergehenden
Behandlung mittels Sandfiltergraben (6 lfd. m pro Einwohnerwert, einer
Pflanzenkläranlage mit 5 m² pro Einwohnerwert oder einer Teichkläranlage
mit 10 m² pro Einwohnerwert) ergänzt werden.
Sollten die Voraussetzungen für Ihr Grundstück nicht zutreffen, oder
Sie eine unterirdische Anlage einbauen, dann wählen Sie unter der Vielzahl
der angebotenen Typen eine Anlage aus. Achten Sie bitte darauf, dass die
Kläranlagen ein Prüfzeichen des Bauinstitutes Berlin der Bundesrepublik
Deutschland (rundes Prüfsiegel mit Zertifizierung) nachweisen können. Mit
einer solchen Anlage ersparen Sie sich unnötige Planungskosten, da diese
ihrer Funktions- und Wirkungsweise langfristig getestet wurden.
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