In der öffentlichen Verbandsversammlung unseres Verbandes vom 21.09.2007 wurde für alle Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage der Anlagen- und Gebäudeliste für die Kleinkläranlagenförderung (Formblatt 5a) mit Stand 05.07.2007 sowie den dazugehörigen Anträgen zum förderunschädlichen Baubeginn vom 16.07.2007 der Beschluss zur dauerhaften dezentralen Entsorgung der ausgewiesenen Grundstücke gefasst (Beschluss- Nr. 02/08/13/07).
 


Damit ist eine flächendeckende Aktualisierung des Abwasserbeseitungskonzeptes vom 30.04.2003 (für Gemeinden ohne festgesetztes Verdichtungsgebiet) bzw. 30.06.2006 (für Verdichtungsgebiete) nicht erforderlich.
 


Im Rahmen der Verrechnung der Abwasserabgabe werden Einzelmaßnahmen zur öffentlichen Erschließung durchgeführt.
 


Grundstückskonkrete Auskünfte werden durch die Geschäftsleitung unter geschaeftsleitung@zwa-mev.de erteilt.