der Freistaat hat mit der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft
2007“ und deren Neufassung im Jahr 2009 erstmalig die Möglichkeit
eröffnet, für die dezentrale
grundstücksbezogene Abwasserbehandlung eine Förderung zu gewähren.
Dieses Verfahren wird maßgeblich durch die Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle geprägt.
Der Zweckverband (ZWA) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft
hat in dem Förderverfahren dabei die Funktionen zugeordnet bekommen, die
Antragstellung und Abwicklung bis hin zur Auszahlung der Mittel
verwaltungstechnisch zu begleiten.
Anträge und Erläuterungen
für die Förderung Kleinkläranlagen für Bauherren
von privaten Kleinkläranlagen (siehe
Informationsbroschüre Kleinkläranlagen):