Kleinkläranlagen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Freistaat hat mit der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft 2007“ und deren Neufassung im Jahr 2009 erstmalig die Möglichkeit eröffnet, für die dezentrale grundstücksbezogene Abwasserbehandlung eine Förderung zu gewähren. Dieses Verfahren wird maßgeblich durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle geprägt.

Der Zweckverband (ZWA) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft hat in dem Förderverfahren dabei die Funktionen zugeordnet bekommen, die Antragstellung und Abwicklung bis hin zur Auszahlung der Mittel verwaltungstechnisch zu begleiten.

Infofilm Kleinkläranlagen

 

Anträge und Erläuterungen für die Förderung Kleinkläranlagen für Bauherren von privaten Kleinkläranlagen (siehe Informationsbroschüre Kleinkläranlagen):

 

  1. Antrag zum Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen
  2. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
  3. Interessenbekundung, Datenschutzrechtliche Einwilligung, Nebenbestimmungen
  4. Antrag auf Abnahme einer Kleinkläranlage
  5. Abnahmeprotokoll und Prüfvermerk
  6. Antrag auf Gewährung und Auszahlung
  7. Antrag auf nachträgliche Genehmigung behandlungsloser Einleitung
  8. Angebotsabfrage zu einer KKA
  9. Musterprotokoll Eigenkontrolle

Zu weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. (03 72 07) 64-1 09 oder per e-Mail KKA@zwa-mev.de zur Verfügung.

 

Unser Kleinkläranlageninfobus rollt ab sofort quer durch das Verbandsgebiet des ZWA Hainichen

Termine finden Sie hier!!!

 

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